Testament

 

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen , eine Regelung für den Erbfall.

 

Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet (§ 1937 BGB). Sie ist eine einseitige formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers (Testators) über sein Vermögen, die im Falle seines Todes Wirkung entfaltet. Eine andere Form der Verfügung von Todes wegen ist der Erbvertrag  1941, 2274 ff. BGB).

 

Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

 

Gründe für ein Testament

 

Beim Tod eines Menschen, der kein wirksames Testament errichtet (oder einen Erbvertrag) geschlossen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese Erbfolge entspricht nicht unbedingt den Vorstellungen des Erblassers und kann zu Streitigkeiten führen, die der Erblasser durch eine klare testamentarische Regelung vermeiden kann.

 

(Quelle: wiki)

 

Die rechtliche Beratung über Verfügungen von Todes wegen und die Fertigung von individuell zugeschnittenen Entwürfen für Testamente, Erbverträge etc. gehören zum Aufgabenbereich der Rechtsanwälte und Notare.