Bestattungsverfügung

 

Eine Bestattungsverfügung ist eine Erklärung eines lebenden Menschen, wie mit seiner Leiche nach seinem Tod verfahren werden soll. Unter juristischen Gesichtspunkten handelt es sich um eine Willenserklärung. Sie wird zu Lebzeiten erstellt und dient für die Zeit nach dem Tode. Sie kann unter Zuhilfenahme der Beratung eines Bestatters oder eines Notars erstellt werden.

 

Eine Bestattungsverfügung kann vom Verfügenden jederzeit geändert oder ganz aufgehoben werden. Die Bestattungsverfügung richtet sich an die Totenfürsorgepflichtigen, wenn sie nicht zugleich mit einer postmortalen Vollmacht verbunden ist.

 

Viele Menschen kümmern sich nicht darum, was mit den eigenen Überresten nach dem Tode geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur vage Kenntnisse für die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben. Angesichts des Zeitdrucks, der seelischen Belastung durch den Verlust und der anstehenden Kosten können Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen umgesetzt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation deutlich entschärfen.

 

(Quelle: wiki)

 

Für eine umfassende Beratung wenden Sie sich bitte an einen Bestatter und/oder an einen Notar Ihres Vertrauens.