Haushaltsnahe Dienstleistungen

 

Die haushaltsnahe Dienstleistung ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Die Aufwendungen für eine solche Dienstleistung können zu einer Steuerermäßigung führen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 35 a EStG.

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen stehen für Tätigkeiten im Haushalt,

- die traditionell in Eigenarbeit von den Haushaltsmitgliedern selbst erledigt werden,

- nun an Personen vergeben werden, die nicht zum Haushalt gehören, und

- von diesen gegen Bezahlung verrichtet werden.

 

Man unterscheidet zwischen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Je nach Einordnung der Dienstleistung gelten verschiedene Höchstbeträge für die Berücksichtigung.

 

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen verschiedene Arbeiten rund um den Haushalt von Privatpersonen, wie zum Beispiel Hauswirtschaft und Seniorenbetreuung. 

 

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen nicht:

- medizinische Alten- oder Krankenpflege,

- pädagogische oder sonderpädagogische Betreuungs- und Erziehungsleistungen sowie

- Handwerkerleistungen.

 

Ebenfalls ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die außerhalb des Hauses in Institutionen wie Schulen, Kindergärten oder Pflegeheimen erbracht werden. Diese sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen.

 

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen kann auf Antrag (etwa in der Einkommensteuer-erklärung) 20 % der Lohnkosten, die der Steuerpflichtige an einen oder mehrere Dienstleister bezahlt hat, höchstens aber  4.000 Euro, von der Steuer abgezogen werden. Dies ist nur erlaubt, wenn Rechnungen vorliegen und die Lohnkosten über eine Bank überwiesen wurden (keine Barzahlungen).

 

Folgende haushaltsnahe Dienstleistungen werden von mir angeboten:

 

hauswirtschaftliche Hilfen,

Betreuung und Begleitung von Seniorinnen und Senioren