Pflegegrad beantragen

 

Streng genommen beantragt man keinen Pflegegrad, sondern die Einteilung in einen solchen. Die Einteilung muss bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Was beachtet werden muss, ist die Tatsache, dass die Gelder aus der Pflegeversicherung erst im Monat der Antragstellung erbracht werden, was heißt, dass ein solcher Antrag möglichst frühzeitig gestellt werden sollte.

 

Der Besuch des Medizinischen Dienstes des Krankenversicherung (MDK) ist ausschlaggebend für die Einstufung. Auf Grundlage seines Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, welchen Grad Sie angehören. Deshalb ist es ratsam, sich gut darauf vorzubereiten, z. B. mit einem Pflegetagebuch, in das alle Pflegemaßnahmen und deren zeitlicher Aufwand über mindestens zwei Wochen eingetragen werden.

 

Info

Bei privat versicherten Menschen kümmert sich die Firma Medicproof GmbH um die Einstufung in einen Pflegegrad. Dabei geht die Firma jedoch genauso vor die der MDK.

 

(Quelle: Jedermann Gruppe, www.jedermann-gruppe.de)

 

Informationen zur Pflegebegutachtung

 

Wo findet die Begutachtung statt?

Für die Begutachtung kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter des MDK zu Ihnen nach Hause, das kann auch in ein Alten- oder Pflegeheim sein. Der MDK schlägt Ihnen dafür vorab einen Termin vor. Beim Hausbesuch stellen die Gutachter fest, wie selbstständig Sie Ihren Alltag gestalten können und wobei Sie Hilfe benötigen. Der MDK gibt im Gutachten auch Empfehlungen ab, wie Ihre Situation verbessert werden kann, etwa durch eine Rehabilitation oder durch ein Hilfsmittel. Das ist z. B. ein Rollator oder eine Hilfe zum Baden oder Duschen. Vielleicht ist es auch notwendig, Ihre Wohnung anzupassen.

 

Wie läuft eine Begutachtung ab?

Die Gutachterin oder der Gutachter des MDK sind speziell ausgebildete Pflegefachkräfte oder Ärztinnen und Ärzte. Sie kommen zu Ihnen, um einen Eindruck von Ihrer persönlichen Pflegesituation zu gewinnen. Schildern Sie deshalb, mit welchen Einschränkungen und Problemen Sie in der Pflege zurechtkommen müssen und was Ihnen im Alltag Schwierigkeiten macht. Bitten Sie eine vertraute Person während des Hausbesuchs dabei zu sein. So kann sich der MDK von Ihrer Situation ein umfassendes Bild machen. Bitte beachten Sie: Der Hausbesuch kann bis zu einer Stunde dauern.

 

Was ist während der Begutachtung von Menschen mit Demenz zu beachten?

Beim Hausbesuch spricht die Gutachterin oder der Gutachter zunächst die pflegebedürftige Person an und zwar auch dann, wenn die Unterhaltung aufgrund einer Demenzerkrankung beeinträchtigt ist. Die Informationen werden die Gutachter aber noch einmal mit den anwesenden Angehörigen besprechen.

 

Wie geht es nach der Begutachtung weiter?

Die Gutachter fassen die Ergebnisse und Empfehlungen, auch zum Pflegegrad, in einem Gutachten zusammen und senden es an die Pflegekasse. Ist ein Hilfsmittel notwendig, geben der Gutachter oder die Gutachterin mit Ihrem Einverständnis diese Information ebenfalls an die Pflegekasse. Sie brauchen keinen gesonderten Antrag zu stellen. Das Pflegegutachten mit den MDK-Empfehlungen sendet Ihnen die Pflegekasse mit dem Bescheid über den Pflegegrad zu.

 

Was ist, wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind?

Wenn Sie Einwände gegen die Entscheidung der Pflegekasse haben, können Sie innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt des Bescheids Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.

 

 

Gut zu wissen

 

Beim Erfassen des Pflegegrades werden sechs Lebensbereiche betrachtet und unterschiedlich gewichtet:

 

Mobilität (10 %)

Wie selbstständig kann sich der Mensch fortbewegen und seine Körperhaltung ändern? Ist das Fortbewegen in der Wohnung möglich? Wie sieht es mit Treppensteigen aus?

 

Kognitive und kommunikative Fähitkeiten (15 %)

Wie findet sich jemand örtlich und zeitlich zurecht? Kann der Betroffene für sich selbst Entscheidungen treffen? Kann der Mensch Gespräche führen undd Bedürfnisse mitteilen?

 

Verhaltensweisenn und psychische Problemlagen

Wie häufig benötigt jemand Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, beispielsweise bei aggressivem oder ängstlichem Verhalten?

 

Selbstversorgung (40 %)

Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken, beim An- und Ausziehen?

 

Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %)

Welche Unterstützung braucht der Mensch im Umgang mit seiner Krankheit und bei Behandlungen? Wie oft ist Hilfe bei Medikamentengabe, Verbandswechsel oder bei Arztbesuchen notwendig?

 

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf gestalten und planen oder Kontakte pflegen?